Monika Wrzosek-Müller
In Deutschland regelt Artikel 20 des Grundgesetzes, dass es sich bei der Bundesrepublik um eine parlamentarische Demokratie handelt. Die Idee der „Herrschaft des Volkes“ beruht auf altgriechischen Vorstellungen von der Partizipation der Bürger an der Macht; doch nie handelte es sich um das ganze Volk, sondern immer um die Vertreter der Vertreter, um die oligoi und auch um Institutionen, die diese vertreten. Irgendwann entfernt sich das alles erheblich von dem Einzelnen, vom Individuum; was bleibt ist die Unzufriedenheit und der Mangel an Kommunikation über ein bestimmtes Vorgehen, bestimmte Entscheidungen. Eigentlich müssten wir allen Prozessen folgen können, sie verstehen und für sich akzeptieren oder… gegen sie protestieren. Solange aber die Mehrheit die Zukunft für sich in rosigen Farben sieht, melden wenige ihre Bedenken und Sorgen an, schläft das System der Mitbestimmung, Mitgestaltung etwas ein. Niemand hinterfragt, was oben passiert, solange unten das Geld irgendwie ausreicht.
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